Was gehört zum Sperrmüll und wo wird dieser entsorgt?
Zum Holz- und Restsperrmüll gehören Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse (normale Mülltonnen) passen oder das Entleeren erschweren. Zum Metall- und Elektronikschrott gehören Abfälle, die zu mehr als 50 Prozent aus Metall bestehen sowie alle Elektronikgeräte aus dem privaten Haushalt.
Bei der Sperrmüllabfuhr gilt eine Mengenbegrenzung von 1 m³ pro Haushalt und Abfuhrtag, eine Gewichtsbeschränkung von 50 kg sowie eine max. Breite von 1,70 m und eine max. Länge von 2 m pro Einzelteil.
Das Sperrgut muss nach den Abfallarten Holzsperrmüll, Restsperrmüll, Metallschrott und Elektronikschrott vorsortiert werden, da mit verschiedenen Fahrzeugen getrennt eingesammelt wird. Gegenstände aus verschiedenen Materialien sind so weit wie möglich zu trennen.
Bitte unbedingt beachten:
Alles darf nur unverpackt und nicht in Säcken, Tüten oder Kartons bereitgestellt werden.
Kleinteile, lose oder verpackt in Kartons, Koffern, Säcken, Tüten, Taschen oder anderen Behältnissen gehören nicht zum Holz- und Restsperrmüll, sondern müssen über die Mülltonne, die amtlichen Müllsäcke oder beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Reibertsbach (ehemalige Kreismülldeponie) kostenpflichtig entsorgt werden. Preise zu einzelnen Abfallarten bei Anlieferung auf dem AWZ finden Sie in dem Preisblatt der EGB mbH.
Private Haushalte haben nur dann ein Anrecht auf Sperrmüllabholung, wenn das Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen ist. Informationen dazu finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung.
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr können auch keine Baustellenentsorgungen, Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen ganzer Wohnungen oder Gebäude statt finden. Die Kosten für Transport und Entsorgung sind von den Betreffenden selbst zu tragen.
Glas (Fensterglas, Einlegeböden aus Glas usw.) und Spiegel sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Hölzer aus dem Außenbereich (Außentüren, Fensterrahmen, Gartenmöbel, Jägerzäune usw.) sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe müssen die Entsorgung ihrer sperrigen Abfälle auf eigene Kosten selbst organisieren.
Sämtliche Fahrzeugteile sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Was gehört zum Holz- und Restsperrmüll?
Zum Holz- und Restsperrmüll gehören zum Beispiel:
Aktenkoffer, Arbeitsplatten
Badewannen (Kunststoff), Bänke (Holz nur aus Innenbereich, Kunststoff), Bettgestelle, Blumenkübel, Bodenbeläge (Holz/Kunststoff/Linoleum/Textil aus dem Innenbereich), Boden-, Decken- und Wandbretter aus dem Innenbereich
Garten- und Terrassenmöbel (Kunststoff), Gartenzäune (Kunststoff, max. 1 Element)
Haustüren (Kunststoff), Heizöltanks bis 1.000 Liter Fassungsvermögen (Kunststoff, leer, sauber, in 4 Teile schneiden), Holzbretter aus dem Innenbereich
Jalousien aus dem Innen- und Außenbereich (von Außenbereich nur Kunststoff)
Kinderwagen, Kleiderschrank (Holz/Kunststoff), Koffer (leer), Kommoden und Nachttische (ohne Glas und Spiegel), Kopfkissen, Körbe (Holz/Kunststoff), Kunststoffmöbel
Laminat, Lampenschirme
Markisen (max. 2 m Länge), Matratzen, Obstkisten
Parkett, Planschbecken, Polstermöbel, PVC-Beläge (aufgerollt oder gefaltet)
Regale, Rutschen
Sandkasten (Kunststoff), Sanitärkeramik (Kleinmengen), Schaukeln, Schränke (ohne Glas und Spiegel), Schulranzen, Skateboard, Ski, Sonnenschirme, Spiegelschränke (ohne Glas), Spülkasten, Surfbretter, Stühle (von Außenbereich nur Kunststoff)
Teppiche und Teppichböden (aufgerollt oder gefaltet), Tische (von Außenbereich nur Kunststoff), Tischtennisplatte, Toilettendeckel, Türen (ohne Glas) und Türrahmen (nur aus Innenbereich)
Vorhangsschienen und -stangen
Vitrinen (ohne Glas)
Wäschekörbe, Wickeltische und -auflagen
Zelte
NICHT zum Holz- und Restsperrmüll gehören:
Abfallart
Entsorgungsmöglichkeit
Altglas (pfandfreies Behälterglas)
Alttextilien
Bauschutt
Baustellenabfälle (Bitumenpappe, Gipskartonplatten, Glasbausteine, Dämmmaterial wie Mineralfaserwolle, Styropor)
Zum Metallschrott gehören alle Gegenstände und Geräte aus dem Haushalt, der Hobbywerkstatt oder dem Garten, die zu mehr als 50 Prozent aus Metall bestehen.
Zum Elektronikschrott gehören alle Geräte, die mit Strom (Kabel mit Stecker, Akkus, Batterien, Solarzellen) funktionieren.
Lampen (ohne Glas, ohne Leuchtmittel),Laptop, Lautsprecher, Lockenstäbe
Maschendraht (aufgerollt, gefaltet, sauber, max. 2 m lang und 1,70 m breit), Mehrfachsteckleisten, Milchaufschäumer, Mixer, Mobiltelefone, Möbelstücke, Multimediakonsolen
Navigationssystem, Notenständer
Öfen, Ölöfen (restentleert, gesäubert, Tank und Schwimmer auf den Ofen legen), Ölradiatoren, Öltanks bis 1.000 Liter Fassungsvermögen (Metall, leer, sauber, in 4 Teile schneiden)
Holz- und Restsperrmüll sowie Metall- und Elektronikschrott kann dreimal jährlich an zwei Tagen (Ausnahmen: siehe Abfuhrpläne) am Vorabend oder spätestens Morgen des jeweiligen Abfuhrtages bis 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Abfuhrtermine für den Sperrmüll finden Sie in den jeweils gültigen Abfuhrplänen oder im persönlichen Abfallkalender.
Zusätzlich zur gewohnten Straßensammlung können private Haushalte ab sofort ihren Holz- und Restsperrmüll bei Bedarf (maximal 3x im Jahr) in Haushaltsüblichen Mengen (bis je 1 Kubikmeter) kostenlos am Wertstoffhof des Abfallwirtschaftszentrums AWZ Reibertsbach abgeben.
Dies gilt nur bei Selbstanlieferung mit der Einschränkung, dass behandelte Hölzer aus dem Außenbereich (z. B. Jägerzäune, Bahnschwellen, Holzfenster und Bauholz) kostenpflichtig sind. Gewerbliche Anlieferungen, z. B. von Haus- und Hofservicefirmen oder Containerdiensten sind kostenpflichtig. Ebenso Restabfälle verpackt in Säcken oder Kartons (privat und gewerblich).
Elektrogeräte können bei privaten Haushalten auch außerhalb der Sperrmüllabfuhr gegen Bezahlung der Auslagen für Fahrtkosten usw. abgeholt werden (Anfrage Abfallbetriebe).
Über das Kontaktformular könnnen Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen. Telefonisch erreichen Sie unsere Abfallberatung unter 06782/9989-22.