Lastschrifteinzug

Mehr als 60% der Abfallgebührenzahler im Landkreis Birkenfeld nutzen bereits die Vorteile des

Lastschrifteinzugsverfahrens.

Sie sparen durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

  • das Ausfüllen von Überweisungsträgern oder Schecks,
  • den Weg zur Bank oder Post,
  • die Terminüberwachung,
  • die Säumniszuschläge, da die Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens bereits am Fälligkeitstag als entrichtet gilt,
  • eventuelle Mahngebühren,
  • ggf. Buchungsgebühren Ihres kontoführenden Instituts (viele Banken und Sparkassen honorieren bereits die Nutzung automatisierter Zahlungswege).

Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug bzw. in Abbuchungs-Mitteilungen mit Kundennummer und Zeitraum erläutert.

Zur Erteilung der Einzugsermächtung können Sie wahlweise unser Onlineformular oder die folgende PDF-Datei verwenden:

Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren



Kunden-Nr.*

-

Firma / Name*

Straße*

PLZ, Ort*

E-Mail*

Telefonnummer


Bankeinzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Birkenfeld (AWB) bzw. die Entsorgungsgesellschaft Landkreis Birkenfeld (EGB) widerruflich, die von mir zu entrichtenden Abfallgebühren bei Fälligkeit zu Lasten meines unten näher bezeichneten Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein / unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kosten für nicht eingelöste Lastschriften gehen zu meinen / unseren Lasten.

Kontonummer*

Bankleitzahl*

bei*


Bezeichnung der Bank oder Sparkasse

Code:*



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Abfallplaner

Abfallberatung: 06782 - 99 89 22

Abfallberatung: 06782 - 99 89 25