Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF) und Baustyropor

Was gibt es bei diesen Abfällen zu beachten und wo kann man diese entsorgen?

Asbesthaltige Baustoffe

Durch seine Faserstruktur und den damit verbundenen wertvollen Eigenschaften war Asbest über Jahre ein begehrter Rohstoff.

Asbest wurde in vielen Bereichen eingesetzt

Nicht nur in typischen Altbauwohnungen, sondern bis in die 1980er Jahre hinein wurden viele Dächer mit dem unbrennbaren und äußerst robusten Baustoff belegt und noch viele asbesthaltige Rohre, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Deckenverkleidungen verwendet. Es wurde generell z. B. zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und auch zur Herstellung von Asbestzement verarbeitet. Letzteren findet man etwa in Wellzement- oder Fassadenplatten, Blumenkästen oder auch alten Nachtspeicheröfen.

Obwohl Asbest ein natürlich vorkommendes Material ist, geht von ihm jedoch eine Reihe von Gefahren für die Gesundheit aus. Aufgrund dieser gefährlichen Merkmale sind die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland seit dem Jahr 1993 verboten. Das europäische Verbot gilt seit 2005.

Fasern dürfen keinesfalls in die Atemluft gelangen!

Bei der Bearbeitung oder Zerstörung von asbesthaltigen Baustoffen (z. B. Renovierungs- oder Abbrucharbeiten) entsteht Asbestfeinstaub. Durch die kleine und spitze Form von Asbestfasern gelangen diese beim Einatmen direkt in die Atemwege, setzen sich dort fest oder zerstechen sogar die Luftbläschen in der Lunge. Die Folgen zeigen sich oft erst nach Jahren, wenn unheilbare und oft tödliche Krankheiten wie Asbestose oder Lungen-, Rippen- und Bauchfellkrebs ausbrechen.

 

Bei diesen Arbeiten sind umfangreiche Schutzmaßnahmen (z. B. Atemschutz und spezielle Arbeitsverfahren) zu ergreifen. Nähere Informationen hierzu können den „Technischen Regeln für Gefahrenstoffe“ (TRGS 519) entnommen werden.

 

Was ist bei Renovierungsarbeiten zu beachten?

Bereits im Vorfeld sollte in Erfahrung gebracht werden, ob eventuell Asbest freigesetzt wird. Falls ja, ist ein qualifizierter Fachmann mit Sachkunde gefragt.

 

Der Baustellenbereich muss entsprechend abgedichtet werden, ansonsten kann sich der Asbestfeinstaub auf der ganzen Wohnfläche verteilen. Nach dem Rückbau asbesthaltiger Baustoffe sind diese unverzüglich fachgerecht zu entsorgen, eine Lagerung oder Wiederverwendung ist nicht gestattet!

 

Hinweise zur Anlieferung von asbesthaltigen Baustoffen

Asbeststoffe sind in reißfesten, stabilen, staubdichten und entsprechend gekennzeichneten Kunststoffsäcken zu verpacken.

 

Erhältlich sind diese u. a. am Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach bei Reichenbach, an den Abfall-/Wertstoffannahmestellen sowie an unserem Verwaltungssitz in Birkenfeld in folgenden Ausführungen:

  • Kunststoffsack (120 l)
  • Kubikmeter-Big Bag (ca. 90x90x110 cm)
  • Platten-Big Bag (ca. 260x125x35 cm)

 

Asbesthaltige Baustoffe können nur an unserem AWZ Reibertsbach entsorgt werden (derzeit keine Annahme an Samstagen!). Alternativ besteht für Privathaushalte die Möglichkeit der Entsorgung mittels einer sog. „Mulde auf Abruf.

 

Die Anlieferung gefüllter Big Bags muss auf offener Ladefläche erfolgen; ein Umpacken auf dem Gelände des AWZ ist nicht erlaubt!

 

Die Entsorgungskosten und Preise der Kunststoffsäcke entnehmen Sie unserem Preisblatt der EGB mbH unter den Punkten 8.1 sowie 13.2-13.4.

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind ein Sammelbegriff für Glas-, Stein- und Schlackenwolle und nehmen mehr als 60 % des gesamten Dämmstoffmarktes ein. Umgangssprachlich „Dämmwolle“ genannt werden sie vor allem zur Schall- und Wärmeisolierung eingesetzt.

Fasern stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar!

Bei den bis 1995 produzierten künstlichen Mineralfasern besteht der Verdacht, krebserregend zu sein. Da Eine Untersuchung aller KMF-Produkte schwierig ist, werden sie sicherheitshalber als gefährlich eingestuft. Deshalb sollten freie Fasern bzw. Faserstaub keinesfalls in die Atemwege gelangen. 

 

Beim Umgang mit KMF sind umfangreiche Schutzmaßnahmen (z. B. Atemschutz und spezielle Arbeitsverfahren) zu ergreifen. Näheres ergeben die „Technischen Regeln für Gefahrenstoffe“ (TRGS 521).

 

Hinweise zur Anlieferung von künstlicher Mineralfaser

KMF sind in reißfesten, stabilen, staubdichten und entsprechend gekennzeichneten Kunststoffgewebesäcken (Kubikmeter-Big Bag, ca. 90x90x110 cm) zu verpacken, welche

  

Angeliefert werden können KMF nur an unserem AWZ Reibertsbach; ein Umpacken auf dem Gelände ist nicht erlaubt!

 

Die Entsorgungskosten und Preise der Kunststoffsäcke entnehmen Sie unserem Preisblatt der EGB mbH unter den Punkten 8.4-8.5 sowie 13.1.

Baustyropor

Um Wärmeverluste bei Wohngebäuden zu verringern, wird seit Jahrzehnten Baustyropor (Polystyrol u. ä.) als Wärmedämmung an den Außenfassaden angebracht.

Diese Styroporplatten können jedoch das Flammschutzmittel „HBCD“ (Hexabromcyclododecan) enthalten, welches dazu gedacht war, mögliche Hausbrände einzudämmen.

 

Angeliefert werden kann Baustyropor aus diesem Grund nur an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach.

 

Die Entsorgungskosten entnehmen Sie unserem Preisblatt der EGB mbH unter den Punkten 8.2-8.3.

Hilfreiche Downloads und Links:

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Über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen.

Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.

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