Aktuelles
Änderungen bei der Anlieferung von Bauschutt
Bei der Anlieferung von Bauschutt aus privaten Haushaltungen an der Bauschuttdeponie der Fa. Juchem in Niederwörresbach und am Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach ist ab dem 01.06.2023 eine Anlieferungserklärung vorzulegen. Diese Erklärung enthält Angaben zum Anlieferer sowie zum Herkunftsbereich bzw. der Art des Bauschutts und steht ab sofort als Download zur Verfügung.
Wir bitten sämtliche Anlieferer, bereits beim Beladen möglichst darauf zu achten, recyclingfähigen Beton (z. B. Aufbruch, Pflastersteine) vom sonstigen Bauschutt zu separieren.
Gewerbebetriebe, Gemeinden, Vereine und sonstige Institutionen müssen die Entsorgung von Bauschutt selbst organisieren, da er weder bei der Fa. Juchem angeliefert, noch über eine unserer Mulden auf Abruf abtransportiert werden kann. Die Alternative der kostenpflichtigen Anlieferung bis zu 6,5 t an unserem AWZ Reibertsbach besteht vorerst weiter, wobei dort keine Abkippmöglichkeit gegeben ist.
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter 06782/9989-22, per Mail an abfallberatung@egb-bir.de oder über das Kontaktformular an unsere Abfallberatung wenden.