Sperrabfall (auf Abruf)
Wie kann dieser entsorgt werden und was zählt alles zum Sperrabfall?

Als Sperrabfall werden alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände bezeichnet, die bei Umzügen, Entrümpelungsarbeiten oder Haushaltsauflösungen anfallen und aufgrund der Größe, des Gewichts und/oder der Beschaffenheit nicht über den Restabfall entsorgt werden können.
Seit Einführung der Sperrabfallsammlung auf Abruf im Jahr 2015 und kann jeder private und an die öffentliche Abfallentsorgung im Nationalparklandkreis Birkenfeld angeschlossene Haushalt
- pro Jahr maximal 6 m3 Holz- und Restsperrabfall sowie 3 m3 Metall- und Elektronikschrott zur Abfuhr anmelden,
- welche auf bis zu drei Abfuhren im Jahr je Sperrabfallart beliebig aufgeteilt werden können.
Angemeldet werden kann der Sperrabfall
- über unser Onlineformular,
- mittels unserer Abfall-App,
- telefonisch unter 06782/9989-13,
- per E-Mail (info@egb-bir.de) oder
- persönlich sowie schriftlich (Schlossallee 9, 55765 Birkenfeld).
Der jeweilige Abfuhrtermin wird umgehend mitgeteilt und findet in der Regel innerhalb von drei bis sechs Wochen ab dem Anmeldedatum statt.
Bewohner von vermietetem Wohnraum möchten die Abfuhrtermine bitte stets direkt mit uns abstimmen. Eine Anmeldung durch den Eigentümer bzw. Vermieter ist in diesen Fällen nicht möglich.
Bei jeder Anmeldung (max. 3 m³ je Abfuhr) sind die genaue Abholadresse und eine Telefonnummer, sowie die Art und Menge der zu entsorgenden sperrigen Abfälle anzugeben. Jede Anmeldung wird dem Haushalt zugeordnet, bei dem der Sperrabfall tatsächlich anfällt.
Einzelne Sperrabfallgegenstände dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,70 m und nicht schwerer als 50 kg sein, sowie kein Flach- oder Spiegelglas enthalten, um verladen werden zu können.
Zur reibungslosen Abfuhr ist der angemeldete Sperrabfall
- am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr
- handhabungssicher/nicht abgedeckt und sortiert (z. B. Holz- und Restsperrabfall getrennt voneinander, da sie mit einem separaten Fahrzeug gesammelt werden)
- am üblichen Aufstellort des Abfallbehältnisses bereitzustellen (Abweichungen nur nach vorheriger Rücksprache/Mitteilung).
Darüber hinaus können private Haushalte ihren Metallschrott und Elektronikaltgeräte sowie pro Jahr bis zu 3 m³ Holz- und Restsperrabfall an unserem Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach oder den Abfall-/Wertstoffannahmestellen unentgeltlich selbst anliefern.
Zur Anlieferung von Holz- und Restsperrabfall im Auftrag von bspw. Familienmitgliedern oder Nachbarn, welche den Transport nicht selbst bewerkstelligen können, wird eine Vollmacht benötigt.
Eigentümer von unbewohntem Wohnraum haben – trotz evtl. Vorhalten eines Abfallgefäßes – ebenso wie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe keinen Anspruch auf eine Abfuhr oder unentgeltliche Anlieferung und müssen die Entsorgung ihrer sperrigen Abfälle auf eigene Kosten gemäß dem Preisblatt der EGB organisieren.
Welche Abfälle zählen zum Holz- und Restsperrabfall - und welche nicht?
Als Restabfall wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die wegen Vermischung keiner getrennt zu sammelnden Abfallfraktion (Altholz, Altmetall usw.) zugeordnet werden können.
Dementsprechend gehören alle sperrigen Gegenstände des Restabfalls, welche aufgrund Ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über das Restabfallgefäß oder amtliche Abfallsäcke entsorgt werden können, zum Restsperrabfall.
Beispiele zum Restsperrabfall:
- Federbetten
- Koffer (leer)
- Kunststoffmöbel
- Läufer
- Matratzen
- Polstermöbel (z. B. Couch, Sessel)
- Sandkästen aus Kunststoff
- Teppiche (kein Teppichboden!)
Im Zuge der Abfuhr von Holzsperrabfall wird nur Altholz abgefahren, welches nicht behandelt und nicht dem Bau- oder Renovierungsbereich zuzuordnen ist.
Von der Abfuhr ausgeschlossene Althölzer sind gegen Entgelt gemäß dem Preisblatt der EGB an unserem Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach bzw. an den Abfall-/Wertstoffannahmestellen anzuliefern oder mittels einer sog. „Mulde auf Abruf“ zu verwerten. Lässt sich Altholz nicht eindeutig als unbehandelt einstufen, wird es stets als belastetes Altholz eingestuft.
Das Entfernen von Scharnieren oder sonstigen kleinen Anbauteilen aus Metall ist nicht nötig. Schranktüren, Kommoden o. ä. können als Ganzes zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Beispiele zum Holzsperrabfall:
- Bettgestelle
- Kommoden
- Lattenroste
- Regale
- Schränke
- Stühle (ohne Polster)
- Tische (ohne Fliesen oder Steinplatten)
Von der Holz- und Restsperrabfallabfuhr ausgeschlossen sind:
- Abfälle aus Glas (z. B. Flachglas, Lampenschirme, Schüsseln, Türen, Vasen und Vitrinen)
- Altholz aus dem Bau- oder Renovierungsbereich (z. B. Dachlatten, Konstruktionshölzer, Laminat, OSB- bzw. Spanplatten, Paletten, Paneele und Türen samt Zargen)
- Altholz (belastet) aus dem Außenbereich (z. B. Fenster und Türen samt Rahmen, Gartenmöbel, Geländer, Palisaden, Sandkästen und Zaunelemente)
- Altholz aus Schadensfällen (z. B. Brandholz)
- Bauschutt (mineralisch, z. B. Beton- und Mauerwerksabbruch, Dachziegel, Fliesen, Porzellan, Toiletten und Waschbecken)
- Baustellenabfälle (z. B. Badewannen, Bodenbeläge, Dachpappe, Dämmwolle, Duschwannen und -kabinen, Fenster und Türen samt Rahmen, Gipskarton-, Styropor- und Welldachplatten, Heizöltanks, Kanalrohre, Regenrinnen, Rollläden und Tapeten)
- Kfz-Teile (z. B. Dachboxen, Kofferraumabdeckungen und Sitze)
- Problemabfälle (z. B. Altöl, Batterien, Feuerlöscher, flüssige Farben, Ölkanister, Pflanzen- und Holzschutzmittel)
- Restabfälle (z. B. Aktenordner, Alttextilien, Kleiderbügel, Plastikschüsseln, PVC- und Teppichreststücke, Spielzeug und Videokassetten)
Wo und zu welchen Konditionen diese Abfälle zu entsorgen sind, lässt sich unserem Abfall-ABC und dem Preisblatt der EGB entnehmen. Unsere Abfallberatung (Tel. 06782/9989-22 bzw. abfallberatung@egb-bir.de) hilft ebenso gerne weiter.
Was gehört zum Metallschrott und Elektronikaltgeräten - und was nicht?
Metallschrott aus privaten Haushalten kann ebenfalls zur Sperrabfallsammlung angemeldet werden und wird zusammen mit den Elektronikaltgeräten abgefahren.
Wichtig ist, dass nur zum Großteil (mehr als 50 %) aus Metall bestehende Einzelteile bereitgestellt werden. Besteht das Einzelteil jedoch mehrheitlich aus anderen Stoffen und kann keiner einzelnen Fraktion zugeordnet werden, ist es dementsprechend als Restsperrabfall bereitzustellen.
Beim Metallschrott sind insbesondere die zuvor genannten Größen- und Gewichtsbegrenzungen einzuhalten, sodass Einzelteile ggf. vor der Abfuhr zu zerkleinern sind.
Beispiele für Metallschrott:
- Fahrräder (keine E-Bikes)
- Pfannen und Töpfe
- Rasenmäher (ohne Bestriebsstoffe)
- Sonnenschirmständer
- Wäscheständer
- Werkzeuge
Elektronikaltgeräte sind immer Endgeräte aus privaten Haushalten, also „fertige“ Produkte mit eigenständiger Funktion. Hierdurch werden nicht nur „klassische“ Elektrogeräte erfasst, sondern auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte.
Grundvoraussetzung zur kostenfreien Entsorgung ist, dass die Geräte komplett und nicht demontiert oder ausgeschlachtet sein dürfen. Elektronikaltgeräte aus dem gewerblichen Bereich (z. B. Kühltheken) sind von der Abfuhr sowie der Annahme an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach oder den Abfall-/Wertstoffannahmestellen ausgeschlossen.
Sind Batterien oder Akkus nicht fest in Elektro-Altgeräten verbaut (z. B. in Digitalkameras, Akkuschraubern), müssen diese vor der Entsorgung aus dem Elektronikaltgerät entnommen und getrennt an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach oder den Abfall-/Wertstoffannahmestellen entsorgt werden. Mögliche Kurzschlüsse lassen sich durch das Abkleben der Pole bei Lithiumbatterien vermeiden.
Beispiele für Elektronikaltgeräte:
- Bildschirmgeräte (z. B. Monitore und TV-Geräte)
- Haushaltsgroßgeräte (z. B. E-Bikes, Geschirrspüler, Luftreiniger, Massagesessel, Mikrowellen, beleuchtete Spiegelschränke ohne Leuchtmittel, Trockner und Waschmaschinen)
- Haushaltskleingeräte (z. B. Computer, Haartrockner, Hi-Fi-Anlagen, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Toaster und Wasserkocher)
- Wärmeüberträger (z. B. Klimageräte und Kühlschränke)
Sollte nur eine geringe Menge Haushaltskleingeräte (z. B. Rasierapparat, Pürierstab) anfallen, können diese auch unentgeltlich an einer der landkreisweit eingerichteten Annahmestellen (u. a. bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Stadtverwaltung Idar-Oberstein) abgegeben werden.
Von der Metall- und Elektronikschrottabfuhr ausgeschlossen sind:
- Akkus
- Brandschutztüren
- Fahrzeugteile (z. B. Auspuffanlagen, Kotflügel und Motorhauben)
- Leuchtmittel
- Maschendrahtzaun (auch entgegen der Angabe im Sperrabfallformular)
- Nachtspeicherheizgeräte *
- Öfen mit Inhalt (z. B. Dämmwolle und Schamottsteine)
- Photovoltaikmodule *
* Diese können nach vorheriger Anmeldung in haushaltsüblichen Mengen am Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach angeliefert werden.
Hilfreiche Downloads und Links:
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Über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen.
Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.